Geschäftsbedingungen PP-Hotels UG (haftungsbeschränkt)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast,

unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt wird/werden.

Darüber hinausgehende mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

PP-Hotels ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann PP-Hotels ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens PP-Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt.

2. Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der zum Vertragsschluss geltenden Mehrwertsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich der Inklusivpreis automatisch um den gleichen Betrag, welcher aus der Änderung des Mehrwertsteuersatzes resultiert.

3. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsschluss seitens der PP-Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als vier Monate beträgt.

Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Eine entsprechende Preisänderung berechtigt den Gast oder Auftraggeber nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Wird die Rechnungslegung mit dem Hotel schriftlich vereinbart, so hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen.

Die erstellten Rechnungen werden in lokaler Währung, d.h. ausschließlich in EURO bezahlt.

Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist den PP-Hotels in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.

Jeglicher Zahlungsverzug, den das Hotel bei einer Rechnung feststellt, berechtigt PP-Hotels zu folgendem:

  • einseitiges Annullieren der ursprünglich gewährten Zahlungssonderbedingungen
  • Fakturierung von Verzugsentschädigung auf der Grundlage von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
  • alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast in dem betroffenen und in allen anderen PP-Hotels einzustellen;
  • eventuell weitergehenden Schaden kann das Hotel durch gesonderten Nachweis in Rechnung stellen
  • im übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter nachfolgend 6.) insbes. Stornogebühren entsprechend.

5. Vorauszahlungen

PP-Hotels kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

6. Stornierungen, Stornogebühren / Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung

6.1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

6.1.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

6.1.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

6.1.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-
oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.2. RÜCKTRITT DES HOTELS

6.2.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6.2.2. Wird eine gemäß Ziffer 4. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
    machen
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
    Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
    Aufenthaltszweck sein
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
    dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

6.2.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Haftung

Für die Haftung der PP-Hotels gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von PP-Hotels, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Sonstige Bestimmungen

  1. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  2. Speisen und Getränke, die in den Betriebsräumen der PP-Hotels abgegeben werden sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht möglich.
  3. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell-rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
  4. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PP-Hotels und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Kempen.

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Gruppenreisen

1. Gruppenpreis

Die Preise für Gruppen gelten ab 20 Personen, die im Hotel gemeinsam ankommen und abreisen. Der Service muss für alle Teilnehmer gleich sein. Es wird nur eine Rechnung ausgestellt. diese Preise können sich in gewissen Städten um die Aufenthaltsgebühr (z.B. Kurtaxe) erhöhen.

Bei nichtrechtzeitiger Stornierung einer Gruppenreservierung werden die unter I. 6.) genannten Beträge dem Gast / Auftraggeber berechnet.

Das Hotel ist im Falle einer Überbuchung berechtigt eine Gruppe in ein vergleichbares anderes Hotel auszubuchen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzgestellung als erfüllt. Der Gast / Auftraggeber hat dahingehend keine weiteren Ansprüche gegen die PP- Hotels.

2. Übersendung der Teilnehmerliste

Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel 30 Tage vor Ankunft der Gruppe eine erste Teilnehmerliste zu übersenden und die namentlich endgültige Liste dem Hotel spätestens 14 Tage vor Ankunft der Gruppe dem Hotel zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vertraglich eine hiervon abweichende andere Regelung getroffen wurde. Davon unbeschadet bleibt der Anspruch des Hotels auf die Zahlung der kompletten gebuchten Leistungen auch im Falle von reduzierten Zimmerbelegungen bestehen.

3. Widerruf von Veranstaltungen

  1. Hat das PP-Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.), kann PP-Hotels jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; PP-Hotels kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend I. 6.) verfahren und auch Stornogebühren verlangen.
  2. Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I. 6.) zu verlangen.

4. Stornierung, Stornogebühren / Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung

In Fällen der vertraglich fristgerechten Annullierung / Stornierung von getätigten Reservierungen / Veranstaltungen werden vom Hotel keine Leistungen in Rechnung gestellt.

Im Falle der Stornierung von Reservierungen / Veranstaltungen seitens des Gastes oder Auftraggebers, oder der Nichtinanspruchnahme der von PP-Hotels angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten aber von dem Gast oder Auftraggeber nicht abgenommenen, seitens der PP-Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere Miete, sowie die Bereitstellungskosten für Konferenz- und Funktionsräume, Tagungspauschalen, Bewirtung, Service, etc.) vom Gesamtbetrag berechnet, abzgl. der ersparten hoteleigenen Aufwendungen.

Grefrath, den 02.06.2019